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Exkurs: Notdienst, Heiligabend und Silvester

In diesem Artikel zeigen wir euch, wie ihr eure Notdienste in apocollect einplant, und was ihr am Heiligabend und an Silvester beachten müsst.

Notdienste

Für Nacht- und Notdienste können Apotheken ganz verschiedene Regelungen mit den Mitarbeitern treffen. Diese könnt ihr wie folgt in apocollect hinterlegen:

Nachtdienst nach Tarif

In vielen Apotheken erhalten die Apotheker für die Nachtstunden von 22 Uhr - 8 Uhr des Folgetags nur 5 Stunden und 30 Minuten gutschrieben. Jede Arbeitsstunde wird im Stundenkonto also nur mit 55% gezählt.

Wenn ihr dies einstellen möchtet, geht wie folgt vor:

  • Hinterlegt in der Administration für die Tätigkeit Notdienst einen Faktor von 0,55. Mehr Infos >.

Anschließend wählt ihr diese Tätigkeit für die Nachtschicht aus:

  • Erstellt am 1. Tag eine Teilschicht von 22.00 - 0.00 und wäht als Tätigkeit Notdienst aus.
  • Anschließend wechselt ihr auf den nächsten Tag und erstellt dort von 0.00 - 08.00 eine weitere Teilschicht mit der Tätigkeit Notdienst.

Der Mitarbeiter erhält jetzt exakt eine Gutschrift von 5:30 Stunden in seinem Stundenkonto.

https://hilfe.apocollect.de/storage/images/pep/nachtdienst055.png

Notdienst durch Gehalt abgegolten

Wenn für einen Notdienst überhaupt keine Stunden gutgeschrieben werden sollen, da die Vergütung bei euch über das Gehalt läuft, könnt ihr ähnlich vorgehen.

  • Erstellt in der Administration z. B. eine neue Tätigkeit Notdienst unbezahlt und gebt dieser einen einen Faktor von 0.

Tragt die beiden Teilschichten genauso ein wie oben beschrieben, und wählt hier nur als Tätigkeit Notdienst unbezahlt aus. Der Apotheker erhält dadurch keine Stunden im Stundenkonto gutgeschrieben.

Doppelter Faktor

Einige Apotheken möchten einzelne oder alle Notdienste auch mit der doppelten Stundengutschrift gutschreiben. Ein Apotheker oder eine PTA, die z. B. einen Notdienst übernimmt, erhält dann für jede Arbeitsstunde z. B. 2 Stunden im Stundenkonto gutgeschrieben.

  • Erstellt in der Administration z. B. eine neue Tätigkeit Notdienst 2fach und gebt dieser einen einen Faktor von 2.

Heiligabend, Silvester und Rosenmontag

Heiligabend und Silvester sind doch Feiertage? Nein, das ist so nicht richtig. Heiligabend und Silvester zählen als normale Arbeitstage. In der Regel schließen Apotheken an diesen Tagen aber zwischen 12-14 Uhr.

💡 Genauso verhält es sich auch mit dem Rosenmontag, der allerdings nur in einigen wenigen deutschen Regionen als Brauchtumstag gefeiert wird.

Es gibt hier verschiedene Möglichkeiten, wie Apotheken es handhaben.

Arbeitszeit als Kulanzgutschrift

Ihr lasst die Arbeitspläne am 24.12. und 31.12. einfach normal im Plan stehen und informiert das Team, dass es um 12/13/14 Uhr Feierabend machen darf. Das ist die einfachste Variante. Die Mitarbeiter bekommen also ihre normal geplanten Stunden gutgeschrieben.

Das müsst ihr im Plan einstellen

Ihr könnt alle Schichten normal stehen lassen, damit die Berechnung normal weiterläuft.

Alternativ könnt ihr in der Administration auch eine eine neue Tätigkeit "Stundengutschrift" mit dem Faktor 1,0 anlegen. Ab dem Zeitpunkt der Schließung tragt ihr diese Tätigkeit bei jedem Mitarbeiter ein, anstatt der normalen Arbeitszeit. Dies ist natürlich deutlich aufwendiger umzusetzen.

Hinweis

Mitarbeiter, die ganztags arbeiten oder nur am Nachmittag, profitieren von dieser Regelung, während Mitarbeiter, die nur vormittags eingeteilt sind, kein “Stundengeschenk” erhalten. Daher gibt es selbst bei dieser kulanten Regelung leider ab und zu Diskussionen…

Verkürzung der Arbeitszeit

Eine weitere Möglichkeit, die von vielen Apotheken angewendet wird: Wenn die Apotheke um 13 Uhr schließt, werden auch alle Arbeitsschichten der Mitarbeiter um 13 Uhr beendet.

Das müsst ihr im Plan einstellen

Ihr müsst alle Tages-Arbeitsschichten bearbeiten und zum Zeitpunkt der Apothekenschließung enden lassen.

Hinweis

Für Mitarbeiter, die ohnehin nur am Vormittag gearbeitet hätten, ergeben sich keine Änderungen. Für Mitarbeiter, die den ganzen Tag oder nur am Nachmittag gearbeitet hätten, verkürzt sich die Arbeitszeit. Dadurch reduziert sich das Stundenkonto der Mitarbeiter in der Woche.

Einige Mitarbeiter, die von den Stundenkürzungen betroffen sind, sind damit nicht einverstanden. Das Argument: Der Arbeitgeber bietet diese Stunden ja nicht an, daher liegt das sog. “Betriebsrisiko” auch auf Seiten des Inhabers.

Arbeiten ohne Kundenkontakt

Es gibt auch Apotheken, die das Team auch am Nachmittag zum Arbeiten einteilen. Nachdem die Türen um 13 Uhr geschlossen wurden, werden werden die Mitarbeiter mit Tätigkeiten ohne Kundenkontakt beauftragt. Das können z. B. Inventurarbeiten sein, das Aufräumen des Backoffices oder eine Fortbildung/Unterweisung.


💡Lest auch die anderen Hilfeartikel zum Einsatzplan. Eine Übersicht über alle Artikel findest Du hier >

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